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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen für unsere Dienstleistungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen canopy-gazelle, Hauptstraße 47, 60311 Frankfurt am Main (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich der Erstellung von Geschäftsberichten und Unternehmensanalysen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge mit dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer das Angebot des Auftraggebers durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt oder mit der Erbringung der Leistungen beginnt.

(3) Die angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem individuellen Angebot des Auftragnehmers.

(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Er ist in der Gestaltung seiner Arbeitszeit und seines Arbeitsortes frei.

(3) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Durchführung des Auftrags mitzuwirken, soweit dies erforderlich ist.

(2) Insbesondere hat der Auftraggeber:

  • dem Auftragnehmer alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen
  • einen kompetenten Ansprechpartner zu benennen, der berechtigt ist, alle im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung erforderlichen Entscheidungen zu treffen
  • Zwischenergebnisse innerhalb der vereinbarten Fristen zu prüfen und freizugeben

(3) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(3) Bei größeren Aufträgen ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen.

(4) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.

§ 6 Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht an den erstellten Berichten und Dokumenten für den vertraglich vorgesehenen Zweck.

(2) Der Auftragnehmer behält das Recht, allgemeine Methoden, Konzepte und Vorgehensweisen, die bei der Auftragserfüllung entwickelt oder verwendet wurden, auch für andere Auftraggeber zu nutzen.

§ 7 Vertraulichkeit

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Auftragserfüllung zur Kenntnis gelangenden Informationen über den Auftraggeber vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.

(2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(3) Auf Wunsch des Auftraggebers wird der Auftragnehmer eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung abschließen.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

§ 9 Kündigung

(1) Bei Verträgen mit fortlaufender Leistung können beide Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Frankfurt am Main.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Stand: September 2024

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